Die Zweckbestimmung ist die Linie, die das meiste entscheidet. Liegt die vorgeschlagene Anwendung außerhalb der Population, des anatomischen Ziels oder der klinischen Aussage, die Ihre bestehende klinische Bewertung abdeckt, ändert sich die Evidenzanforderung, und damit auch der Weg.
Eine vorgeschlagene Indikationserweiterung sollte gemeinsam aus klinischer, regulatorischer und evidenzgenerierender Sicht bewertet werden. Getrennt bewertet, plant das klinische Team eine Studie, die die regulatorische Strategie nicht nutzen kann, oder das Regulatory-Team legt Anforderungen fest, für die die Studie nie gebaut wurde.
Wo die Ergebnisse methodisch und regulatorisch geeignet sind, können sie zur übergreifenden klinischen Evidenzstrategie beitragen. Das ist eine Beurteilung je Programm, keine automatische Folge einer abgeschlossenen Studie. Siehe regulatorische Strategie nach EU-MDR und Bericht zur klinischen Bewertung.