9Design der klinischen Prüfung, MDR-Angemessenheit
Aus MDR-Sicht wird das Design danach beurteilt, ob es die vorgesehenen Aussagen stützt: Ist die Population auf die Indikation abgestimmt, das Vergleichsprodukt begründet, sind die Endpunkte klinisch bedeutsam, ist die Stichprobengröße verteidigbar, sind Operateure und Zentren repräsentativ, ist die Bildgebung standardisiert, die Adjudikation unabhängig und die Nachbeobachtung dem Risiko angemessen?
Diese Seite erläutert, warum ein Design aus MDR-Sicht akzeptabel oder unzureichend ist;
TAVI Clinical Studies erläutert eingehend, wie die Studie zu konzipieren ist.
10Angemessenheit von Endpunkt & Nachbeobachtung
Die regulatorische Logik, nicht die Endpunktdefinitionen: Ein Endpunkt ist angemessen, wenn er mit der vorgesehenen Aussage verknüpft ist, ein validiertes oder Konsens-Rahmenwerk verwendet, ein klinisch bedeutsames Ergebnis misst, bei Bedarf adjudiziert wird, eine abgestimmte Analysemethode und ein begründetes Nachbeobachtungsfenster aufweist und zusammengesetzte Komponenten getrennt berichtet.
11Bildgebung, Adjudikation & Core-Lab
Die Zuverlässigkeit der Evidenz hängt ab von Akquisitionsstandards, qualifizierten und, sofern durch das Studiendesign erforderlich, angemessen unabhängigen oder verblindeten Auswertern, einer Core-Lab-Charter, der Vollständigkeit der Bildgebung, einer CEC-Charter, Anforderungen an Quelldokumente, verblindeter Adjudikation, Diskrepanzmanagement und Datenbankabgleich.